Energetische Gebäudesanierung - Badex Bau GmbH
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Energetische Gebäudesanierung

GEBÄUDESANIERUNG

ENERGETISCHE GEBÄUDESANIERUNG

Badex Bau - 01 Juni 2024
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Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, steuerlich entlastet werden. Die Aufwendungen für so genannte Energieberater können auch abgesetzt werden. Je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt sollen Eigentümer progressionsunabhängig 20 % der Aufwendungen von der Steuerschuld abziehen können.

Zum Beispiel sollten die Erneuerung der Heizungsanlage, neue Außentüren und Fenster oder die Wärmedämmung von Wänden und Dächern förderfähig sein.

Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Laufzeit von zehn Jahren sollte Verbrauchern und ausführenden Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben.